Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Entscheid der Finma, AT1-Anleihen während der Notfusion der Credit Suisse im Jahr 2023 abzuschreiben, rechtswidrig war, da sich die Bank nicht in einem "Sanierungsfall" befand, der einen Totalverlust rechtfertigte. Dies stellt die aufsichtsrechtliche Befugnis der Finma in Frage und kann dazu führen, dass UBS (die Nachfolgerin der Credit Suisse) die Gläubiger entschädigen muss. Die Finma hat beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Ergebnis dürfte sich auf die Verantwortlichkeit in Finanzkrisen und auf hybride Finanzinstrumente wie AT1-Anleihen auswirken.